Bekanntmachungen
Büroöffnungszeiten
März – Juni: Jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat
Juli – Oktober: Jeden 2. Mittwoch im Monat
jeweils 17:00 – 18.30 Uhr
und nach Vereinbarung (per Mail an vorstand@kgv-lauerhof.de oder über das Kontaktformular)
Motor- und Pumpzeiten
Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 20:00 Uhr
Samstag von 08:00 – 13:00 Uhr
An Sonn-und Feiertagen und außerhalb der Motor- und Pumpzeiten ist der Betrieb von Motorgeräten sowie lautes Werkeln und Lärm jeglicher Art ganzjährig untersagt! Beim Abspielen von Musik ist maximal Zimmerlautstärke erlaubt. Bitte nehmt auf eure Gartennachbarn Rücksicht!
Absolute Ruhepausen
Montag bis Freitag von 12.00 – 15.00 Uhr
Samstag ab 13.00 Uhr
Hunde
Für alle Hunderassen besteht ganzjährig auf dem gesamten Gelände Anleinpflicht! Hunde in den Parzellen sind zu beaufsichtigen. Es ist sicherzustellen, dass Hunde Zäune nicht überwinden können. Verunreinigungen auf den Wegen und in der Anlage sind unverzüglich von den jeweiligen Tierhaltern zu beseitigen.
Befahren der Kleingartenanlage
Das Befahren der Anlage mit Kraftfahrzeugen ist nur während der Toröffnungszeiten (siehe oben) und nur zu Be- und Entladezwecken gestattet! Das Parken auf dem Gelände ist verboten. Beim Befahren der Anlage mit dem Fahrrad ist auf darauf zu achten, dass niemand durch eine zu hohe Geschwindigkeit gefährdet wird. Bitte langsam fahren und Rücksicht nehmen!
Heckenschnitt
Ein Form- und Pflegeschnitt der Hecken zur Beseitigung von Zuwachs ist das ganze Jahr über gestattet, wenn sich keine Nistplätze darin befinden. Die Höhe der Hecke ist auf maximal 1,20 m zu begrenzen. Der Bewuchs zum Weg hin ist so weit zu begrenzen, dass das Befahren der Hauptwege mit Rettungsfahrzeugen gewährleistet ist!
Toröffnungszeiten
Zufahrt über die Straße „Am Pohl“
April bis Juni
vom 25.04.2025 bis einschließlich 27.06.2025
jeden Freitag von 08:00 – 19:00 Uhr
Juli und August
am 04.07.2025 und 01.08.2025 (der erste Freitag im Monat)
von 08:00 – 19:00 Uhr
September und Oktober
vom 05.09.2025 bis einschließlich 24.10.2025
jeden Freitag von 09:00 – 18:00 Uhr
Sollte die Wetterlage es nicht zulassen, z.B. durch Starkregen und aufgeweichte Wege, bleibt das Tor geschlossen! Das Tor wird pünktlich geschlossen. Bitte achtet darauf, die Anlage rechtzeitig wieder zu verlassen. Das Befahren ist ausschließlich für Be- und Entladevorgänge gestattet. Das Parken im Gelände ist untersagt!
Sonderöffnungen außerhalb der oben genannten Termine sind nur freitags sowie Samstag vormittags möglich und sind beim Vorstand per Mail anzumelden. Diese werden mit 5 € pro Toröffnung berechnet.