Bekanntmachungen
NEU: Ab Mai sind wir im Büro, Parzelle 425, wieder jeden zweiten und vierten Freitag im Monat von 16:30 – 18:00 Uhr für eure Anliegen verfügbar!
Gültig in der Zeit vom 01. Mai bis 30. September 2024
Motor- und Pumpzeiten
Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 20:00 Uhr
Samstag von 08:00 – 13:00 Uhr
An Sonn-und Feiertagen und außerhalb der Motor- und Pumpzeiten ist der Betrieb von Motorgeräten sowie lautes Werkeln und Lärm jeglicher Art ganzjährig verboten! Radio bzw. Musik dürfen maximal auf Zimmerlautstärke aufgedreht werden.
Absolute Ruhepausen
Montag bis Freitag von 12.00 – 15.00 Uhr
Samstag ab 13.00 Uhr
Hunde
Für alle Hunderassen besteht ganzjährig auf dem gesamten Gelände Anleinpflicht! Hunde in den Parzellen sind zu beaufsichtigen. Es ist sicherzustellen, dass Hunde Zäune nicht überwinden können. Verunreinigungen auf den Wegen und in der Anlage sind unverzüglich von den jeweiligen Tierhaltern zu beseitigen.
Befahren der Kleingartenanlage
Das Befahren der Anlage mit Kraftfahrzeugen ist nur während der Toröffnungszeiten (siehe unten) und nur zu Be- und Entladezwecken gestattet! Parken auf dem Gelände ist verboten.
Heckenschnitt
Ein Form- und Pflegeschnitt der Hecken zur Beseitigung von Zuwachs ist das ganze Jahr über gestattet, wenn sich keine Nistplätze darin befinden. Maximale Heckenhöhe: 1,20 m.
Toröffnungszeiten
Zufahrt über Am Pohl
Sollte die Wetterlage (Starkregen, aufgeweichte Wege) es nicht zulassen, bleibt das Tor geschlossen!
April bis Juni
vom 05.04.2024 bis einschließlich 28.06.2024
jeden Freitag von 08:00 – 19:00 Uhr
Juli und August
am 05.07.2024 und 02.08.2024 (der erste Freitag im Monat)
von 08:00 – 19:00 Uhr
September und Oktober
vom 06.09.2024 bis einschließlich 25.10.2024
jeden Freitag von 09:00 – 18:00 Uhr
Das Tor wird pünktlich geschlossen und ist ausschließlich für Be- und Entladevorgänge geöffnet.
Das Parken in der Anlage ist verboten!
Sonderöffnungen (nur an Freitag- und Samstagvormittagen möglich) außerhalb der vorgegebenen Zeiten müssen beim Vorstand angemeldet werden. Die Nutzungsgebühr für jede Sonderöffnung beträgt 5,00 € und ist in bar am Tag der Einfahrt an den Vorstand bzw. seine Beauftragten zu entrichten.