Bekanntmachungen

März – Juni: Jeden Donnerstag
Juli – Oktober: Jeden 2. Donnerstag im Monat

jeweils 16:30 – 18.00 Uhr

Ort: Parzelle 425

und nach Vereinbarung bitte mindestens mit einer Woche Vorlauf (per SMS an 0157 52 04 98 29, per Mail an vorstand@kgv-lauerhof.de oder über das Kontaktformular)

Das Befahren der Anlage mit Kraftfahrzeugen ist nur während der Toröffnungszeiten (siehe unten) und nur zu Be- und Entladezwecken gestattet! Das Parken auf dem Gelände ist verboten. Beim Befahren der Anlage mit dem Fahrrad ist auf darauf zu achten, dass niemand durch eine zu hohe Geschwindigkeit gefährdet wird. Bitte langsam fahren und Rücksicht nehmen!

Ein Form- und Pflegeschnitt der Hecken zur Beseitigung von Zuwachs ist das ganze Jahr über gestattet, wenn sich keine Nistplätze darin befinden. Die Höhe der Hecke ist auf maximal 1,20 m zu begrenzen. Der Bewuchs zum Weg hin ist so weit zu begrenzen, dass das Befahren der Hauptwege mit Rettungsfahrzeugen gewährleistet ist!

Montag bis Samstag von 08:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 20:00 Uhr

An Sonn-und Feiertagen und außerhalb der Motor- und Pumpzeiten ist der Betrieb von Motorgeräten sowie lautes Werkeln und Lärm jeglicher Art ganzjährig untersagt! Beim Abspielen von Musik ist maximal Zimmerlautstärke erlaubt. Bitte nehmt auf eure Gartennachbarn Rücksicht!

Für alle Hunderassen besteht ganzjährig auf dem gesamten Gelände Anleinpflicht! Hunde in den Parzellen sind zu beaufsichtigen. Es ist sicherzustellen, dass Hunde Zäune nicht überwinden können. Verunreinigungen auf den Wegen und in der Anlage sind unverzüglich von den jeweiligen Tierhaltern zu beseitigen.

Toröffnungszeiten

April – Juni

  • vom 24.04.2026 bis einschließlich 26.06.2026
  • jeden Freitag
  • von 08:00 – 19:00 Uhr

Juli & August

  • am 01.07.2025 und 31.08.2025
  • (erster Freitag im Monat)
  • von 08:00 – 19:00 Uhr

Sept. & Oktober

  • vom 01.09.2025 bis einschließlich 31.10.2025
  • jeden Freitag
  • von 09:00 – 18:00 Uhr

Hinweis: Sollte die Wetterlage es nicht zulassen, z.B. durch Starkregen und aufgeweichte Wege, bleibt das Tor geschlossen! Das Tor wird pünktlich geschlossen. Bitte achtet darauf, die Anlage rechtzeitig wieder zu verlassen. Das Befahren ist ausschließlich für Be- und Entladevorgänge gestattet. Das Parken im Gelände ist untersagt!

Sonderöffnungen außerhalb der oben genannten Termine sind nur freitags sowie Samstag vormittags möglich und sind beim Vorstand per Mail anzumelden. Diese werden mit 5 € pro Toröffnung berechnet.

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