Bekanntmachungen

Gültig in der Zeit vom 01. Mai bis 30. September 2023

Motor- und Pumpzeiten

Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 20:00 Uhr
Samstag von 08:00 – 13:00 Uhr

An Sonn-und Feiertagen und außerhalb der Motor- und Pumpzeiten ist der Betrieb von Motorgeräten sowie lautes Werkeln und Lärm jeglicher Art ganzjährig verboten! Radio bzw. Musik dürfen maximal auf Zimmerlautstärke aufgedreht werden.

Absolute Ruhepausen

Montag bis Freitag von 12.00 – 15.00 Uhr
Samstag ab 13.00 Uhr

Hunde

Für alle Hunderassen besteht ganzjährig auf dem gesamten Gelände Anleinpflicht! Hunde in den Parzellen sind zu beaufsichtigen. Es ist sicherzustellen, dass Hunde Zäune nicht überwinden können. Verunreinigungen auf den Wegen und in der Anlage sind unverzüglich von den jeweiligen Tierhaltern zu beseitigen.

Befahren der Kleingartenanlage

Das Befahren der Anlage mit Mo­torfahrzeugen (auch Kraft- und Kleinkrafträder) ist nur während der Toröffnungszeiten (siehe unten) und nur zu Be- und Entlade­zwecken gestattet! Parken auf dem Gelände ist verboten.

Heckenschnitt

Ein Form- und Pflegeschnitt der Hecken zur Beseiti­gung von Zuwachs ist das ganze Jahr über gestattet, wenn sich keine Nistplätze darin befinden. Maximale Heckenhöhe: 1,20 m.

Toröffnungszeiten

Zufahrt über Am Pohl

Sollte die Wetterlage (Starkregen, aufgeweichte Wege) es nicht zulassen, bleibt das Tor geschlossen!

April bis Juni

vom 21.04.2023 bis einschließlich 23.06.2023
jeden Freitag von 08:00 – 19:00 Uhr

Juli und August

am 07.07.2023 und 04.08.2023 (der erste Freitag im Monat)
von 08:00 – 19:00 Uhr

September und Oktober

vom 01.09.2023 bis einschließlich 27.10.2023
jeden Freitag von 09:00 – 18:00 Uhr

 Das Tor wird pünktlich geschlossen und ist ausschließlich für Be- und Entladevorgänge geöffnet.

Das Parken im Gelände ist verboten!

Sonderöffnungen (nur an Freitag- und Samstag­vormittagen möglich) außerhalb der vorgegebenen Zeiten müssen beim Vorstand angemeldet werden. Die Nutzungsgebühr für jede Sonderöffnung beträgt 5,00 € und ist in bar am Tag der Einfahrt an den Vorstand zu entrichten.

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