Was kostest mein Garten? Was muss ich beachten?

Hier gibt es die wichtigsten Infos.

Kostenübersicht

Überschlagswerte für eine 400 qm große Parzelle
340
Jährlich
  • Mitgliedsbeitrag: 95 €
  • Pacht: 104 € (26,0 ct/qm)
  • Pacht für Gemeinschaftsfläche: ca. 16 €
  • Laubenversicherung: 35 €
  • Gemeinschaftsarbeitsausgleich: 90 € *
  • Aufnahmegebühr: 50 € **
  • Verwaltungspauschale: 95 € ***

Merkblatt für neue Kleingärtner*innen

Liebe Gartenfreundin, lieber Gartenfreund,

Mit der Aufnahme als Vereinsmitglied und dem Abschluss eines Pachtvertrages gehörst du zu unserer Kleingärtnergemeinschaft. Damit diese Gemeinschaft reibungslos funktionieren kann, sind einige Regelungen und Vorschriften einzuhalten. Daher hier vorab einige wichtige Hinweise und Anmerkungen:

  1. Die Satzung ist das Grundgesetz des Vereins. Auf ihr sowie auf Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes und der Kommune basieren die Ordnungen des Vereins.
  2. Die Satzung und Ordnungen sind aufmerksam zu lesen und für jedes Mitglied bindend.
  3. Der Pachtvertrag mit dem Verein ist die Grundlage für die Bewirtschaftung des Kleingartens.
  4. Wir dürfen Pachtverträge nur mit Anwohnern der Hansestadt Lübeck abschließen.
  5. Baulichkeiten und Anpflanzungen, die sich auf deiner Kleingartenparzelle befinden, gehen mit dem Beginn deines Pachtvertrages in Dein Eigentum über.
  6. Wende Dich bei Übernahme einer Parzelle von einem Vorpächter bitte bezüglich des Kaufpreises für die Baulichkeiten und Anpflanzungen an den Vorstand.
  7. Der Kleingarten ist durch Dich kleingärtnerisch zu nutzen.
  8. Kleingärtnerische Nutzung heißt, dass mindestens ⅓ der Gartenfläche dem Anbau von Obst und Gemüse vorbehalten und dass der Obst- und Gemüseanbau für das Aussehen Deines Gartens prägend sein muss.
  9. Rasenflächen dürfen ⅓ der Gartenfläche nicht übersteigen. Die ausschließliche Nutzung als Erholungs- oder Ziergarten steht im Widerspruch zum Pachtvertrag und zum Bundeskleingartengesetz.
  10. Das Dauerwohnen in der Gartenlaube ist unzulässig. Übernachtungen im Garten sind beim Vorstand im Vorwege über die Homepage des Vereins anzuzeigen.
  11. Das dauerhafte Bewirtschaften des Kleingartens durch Dritte ist verboten.
  12. Das Halten von Hunden und Katzen in der Kleingartenanlage ist nicht gestattet. Weiteres regelt die Gartenordnung.
  13. Die Pflege und die Erhaltung der Kleingartenanlage ist Sache aller Vereinsmitglieder. Leiste auch Du bitte Deinen Anteil an der Gemeinschaftsarbeit. Der Umfang der Gemeinschaftsarbeit wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt und liegt zurzeit bei 9 Stunden pro Jahr.
  14. Es gelten Ruhezeiten in der Kleingartenanlage. Im Interesse aller Mitglieder sind diese montags bis freitags von 12 bis 15 und 20 bis 08 Uhr, samstags ab 13 Uhr und sonn- und feiertags ganztägig einzuhalten.
  15. Zur Pflege der Gartenwege und Hecken bist Du verpflichtet. Auf den Wegen, die an Deinen Garten grenzen, ist der Bewuchs bis zur halben Breite des Weges niedrig zu halten. Hecken an den Wegen der Anlage dürfen eine Höhe von 1,2 m nicht überschreiten.
  16. Abfälle in jeder Art und Form sind von Dir eigenverantwortlich zu entsorgen. Sie dürfen nicht in das Umfeld der Kleingartenanlage verbracht werden. Grünschnitt (Abfälle von Rasen-, Baum- oder Strauchschnitt) sind auf Deiner Parzelle zu kompostieren, um den Boden mit Naturdünger zu versorgen.
  17. Das Bauen im Kleingarten ist durch den Unterpachtvertrag und die gesetzlichen Vorgaben geregelt und ist genehmigungspflichtig. Bitte stelle vor dem Beginn entsprechender Arbeiten einen Bauantrag beim Vorstand.
  18. Eine Laubenversicherung ist durch Dich als Pächter abzuschließen. Informiere bei Einbrüchen neben der Polizei und der Versicherung auch den Vorstand.
  19. Der Besuch der Mitgliederversammlung und die Beachtung von Aushängen sollten für jedes Mitglied selbstverständlich sein.
  20. Willst Du den Unterpachtvertrag beenden, so musst Du diesen, ebenso wie die Mitgliedschaft im Verein, kündigen. Der Austritt aus dem Verein kann nur zum Jahresende erfolgen und muss bis zum 31. Mai in Textform dem Vorstand gegenüber erklärt werden. Die Kündigung des Pachtvertrages ist nur zum 31. Oktober eines Jahres zulässig und muss bis zum dritten Werktag im Mai erfolgen. Das Kündigungsverfahren samt Fristen und Terminen regeln die Satzung und der Unterpachtvertrag.
  21. Der Garten ist in einem bewirtschaftungsfähigen Zustand zu hinterlassen. Verbleibt Dein Eigentum nach Ende Deines Pachtvertrages auf der Parzelle, bist Du bis zu dessen Verkauf an einen Folgepächter weiterhin für die Parzelle verantwortlich, auch finanziell.
  22. Die Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Wohnanschrift, Telefonnummer, E-Mail) sind dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.
  23. Beteilige Dich am Vereinsleben und Du wirst lange Freude an deinem Garten haben!
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